Im Jahr 2025 treten in der Pflegeversicherung in Deutschland bedeutende Änderungen in Kraft, die sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen betreffen. Ziel dieser Reformen ist es, die finanzielle Unterstützung zu verbessern und den steigenden Pflegebedarf besser abzudecken.
Erhöhung der Pflegeleistungen ab 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 werden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 % angehoben, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden, erhalten monatlich höhere Beträge:
Pflegegrad Bis 31.12.2024 Ab 01.01.2025 2 332 € 347 € 3 573 € 599 € 4 765 € 800 € 5 947 € 990 € Pflegesachleistungen: Für professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste steigen die monatlichen Höchstbeträge:
Pflegegrad Bis 31.12.2024 Ab 01.01.2025 2 724 € 796 € 3 1.363 € 1.497 € 4 1.693 € 1.859 € 5 2.095 € 2.299 €
Tages- und Nachtpflege: Die teilstationäre Pflege wird ebenfalls angepasst:
Pflegegrad Bis 31.12.2024 Ab 01.01.2025 2 689 € 721 € 3 1.298 € 1.357 € 4 1.612 € 1.685 € 5 1.995 € 2.085 € Entlastungsbetrag: Dieser steigt für alle Pflegegrade von 125 € auf 131 € monatlich und kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
short-term care: Der jährliche Leistungsbetrag erhöht sich von 1.774 € auf 1.854 €.
Verhinderungspflege: Hier steigt der jährliche Betrag von 1.612 € auf 1.685 €.
Beitragssatz zur Pflegeversicherung
Zur Finanzierung dieser Leistungsverbesserungen wird der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 von 3,4 % auf 3,6 % angehoben